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Schweiz: Hausfriedensbruch – ab wann ist ein Grundstück „erkennbar privat“?

Der strafrechtliche Hausfriedensbruch setzt voraus, dass ein Bereich dem Hausrecht unterliegt und dies erkennbar ist. Sichtbare Signale wie Einfriedung (Zaun/Mauer), Tor, Klingel, Namensschild oder Hinweisschilder („Privat“, „Zutritt verboten“) sind starke Indizien dafür, dass es sich nicht um allgemein zugänglichen Raum handelt.

1) Indizien für den privaten Charakter

  • durchgehende Einfriedung (Zaun/Mauer/Hecke) mit klarer Begrenzung
  • Tor (geschlossen/verschließbar), ggf. mit Gegensprechanlage
  • Klingel / Namensschild an der Zugangsstelle
  • deutlich erkennbares Hinweisschild (Privatgrundstück, Zutritt nur mit Erlaubnis)

2) Quellen & Recht (CH)

Hinweis: Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung.