Solar-Zaunanlagen & Photovoltaik: Was gilt aktuell steuerlich – und was könnte sich ändern?
Stand: 12. Oktober 2025 • Lesedauer: ca. 5 Minuten

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland ein Nullsteuersatz (0 % Umsatzsteuer) für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG) – das heißt: Es fällt keine Mehrwertsteuer auf die Lieferung und Installation dieser Anlagen an, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. (Bundesfinanzministerium)
Doch wie lange gilt das noch? Droht ab 2026 wieder eine Steuerpflicht? Und was bedeutet das konkret für Solar-Zaunanlagen – insbesondere, wenn du bei Zaun-Star ein Komplettsystem mit Solarintegration kaufen willst?
In diesem Beitrag erfährst du:
- die derzeitige Rechtslage
- mögliche Änderungen & Risiken
- worauf du jetzt achten solltest
- wie du bei Zaun-Star davon profitieren kannst
Aktuelle Rechtslage & Gesetzlicher Rahmen
Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG
Der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen wurde eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Über Lieferungen und Installationen bestimmter PV-Anlagen wird keine Umsatzsteuer erhoben, wenn sie bestimmten Voraussetzungen genügen. (BMF)
Voraussetzungen & Grenzen
- Die Anlage muss auf, in oder an einem Gebäude installiert werden. (Finanzamt NRW)
- Die Leistung darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten (z. B. 30 kWp für Privatkunden). (Finanztip)
- Der Liefer- oder Installationszeitpunkt ist entscheidend für die Steuerbefreiung.
Darüber hinaus gilt: Wenn eine PV-Anlage steuerfrei ist, dürfen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, steuerlich nicht geltend gemacht werden. (Finanzamt NRW)
Warum diese Regelung?
Der Nullsteuersatz reduziert Investitionskosten und bürokratischen Aufwand und soll private Investoren sowie kleine und mittlere Betreiber stärken. (BMF)
Mögliche Änderungen & Risiken – ab 2026?
Droht die Rückkehr der Mehrwertsteuer?
Eine oft geäußerte Annahme ist, dass die Steuerbefreiung nur zeitlich begrenzt ist – und dass später wieder der reguläre Umsatzsteuersatz auf PV-Anlagen angewendet werden könnte. (EcoFlow Blog)
Allerdings existiert derzeit kein offizieller Gesetzesentwurf, der eine generelle Wiedereinführung der Umsatzsteuer ab einem bestimmten Datum vorsieht (Stand: Oktober 2025).
Verträge & Zeitpunkt der Ausführung sind entscheidend
Falls eine Gesetzesänderung kommt, spielt der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Lieferung/Installation eine große Rolle:
- Ein Vertrag, der vor einer Änderung abgeschlossen wurde, könnte weiterhin vom Nullsteuersatz profitieren.
- Lieferungen nach einem neuen Stichtag könnten dem regulären Steuersatz unterliegen.
- Deshalb: Verträge und Liefertermine unbedingt dokumentieren.
Was bedeutet das für Solar-Zaunanlagen?
Bei Zaun-Star gilt: Wenn die Steuerfreiheit endet, könnten Solar-Zaunanlagen wieder steuerpflichtig werden – und das verteuert den Gesamtpreis deutlich. Wer frühzeitig bestellt, sichert sich jetzt den Vorteil.
Worauf du jetzt achten solltest
- Verbindliches Angebot mit 0 % Umsatzsteuer anfordern.
- Vertragszeitpunkt & Lieferung dokumentieren.
- Komplettanlage statt Einzelmodule wählen – bei Zaun-Star steuerfrei möglich.
- Beratung in Anspruch nehmen (Steuerberater, Energieexperten).
- Schnell handeln – bevor die Befreiung endet.
Warum jetzt bei Zaun-Star zugreifen?
- Komplettanlagen mit Solarintegration steuerfrei – nicht nur Module.
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